Leitbild Jugendgruppe Anglerschule Ernst Tobler
1. Sinn und Zweck
Die Anglerschule Ernst Tobler führt eine Jugendgruppe mit dem Ziel, den Jugendlichen die nötigen Kenntnisse zur Ausübung der fairen Fischerei, des richtigen Verhaltens gegenüber der Natur (allgemeiner Natur- und Gewässerschutz) und anderen Seebenützern zu vermitteln.
Ferner wird die Fischer-Kameradschaft gepflegt und gefördert.
2. Anforderungen an die Teilnehmenden der Jugendgruppe
Von den Teilnehmenden der Jugendgruppe wird regelmässiges Erscheinen, Pünktlichkeit und Hilfsbereitschaft erwartet.
3. Mindestalter / Übertritt
Der Jugendgruppe können Kinder ab dem Jahr beitreten, in welchem sie das 8. Altersjahr vollenden. Nötig ist das schriftliche Einverständnis mindestens eines Elternteils.
In demjenigen Jahr, in welchem das 14. Altersjahr erreicht wird, erfolgt automatisch der Ausschluss aus der Jugendgruppe.
Mit dem Ausscheiden aus der Jugendgruppe wird die Hoffnung verbunden, dass die Jugendlichen einem beliebigen Fischereiverein beitreten, um das in der Jugendgruppe erlernte Wissen einem Fischereiverein weiterzugeben.
4. Jahresprogramm
Das Jahresprogramm der Jugendgruppe wird vom Jugendgruppenleiter im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung der „Anglerschule Ernst Tobler“ für ein Jahr im Voraus erstellt und beinhaltet beispielsweise folgende Themen:
· Fischfangtechniken am Wasser (Zapfen-, Grundfischerei)
· Fischen im Bach und auf dem See
· Bachputzete
· Exkursionen (z.B. Besichtigung einer Fischzuchtanlage)
· Theorie (z.B. Fisch- und Naturkunde, Schweizer Sportfischer Brevet usw.)
5. Kosten
Die Kosten werden mit Sponsoring finanziert.
6. Haftungsausschluss
Der Haftungsausschluss ist in den AGB geregelt.